AGB

Allgemeingeschäftsbedingungen

KOSMOS IMMOBILIEN Hambug/Norderstedt


1. Vertragsabschluss und Laufzeit

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Kosmos Immobilien kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Nutzung unserer Maklerdienste unter Berücksichtigung der Provision zustande. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende schriftlich kündigt.

2. Exklusivitätsvereinbarung

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine anderen Makler für die Vermittlung und/oder den Nachweis des Vertragsobjekts zu beauftragen. Verstößt der Kunde gegen diese Exklusivitätsvereinbarung, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.

3. Haftungsausschluss für Informationen

Unsere Vermittlungs- und Nachweistätigkeit erfolgt auf Basis der von unseren Vertragspartnern oder anderen berechtigten Stellen bereitgestellten Informationen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

4. Doppeltätigkeit

Soweit keine Interessenkollision besteht, ist Kosmos Immobilien berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Provisionsanspruch bei Vertragsänderung

Kommt infolge unserer Tätigkeit ein anderer Vertrag als ursprünglich angestrebt zustande (z. B. statt eines Kaufvertrags ein Mietvertrag oder umgekehrt), bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Es gilt in diesem Fall der übliche Maklerlohn gemäß § 653 Abs. 2 BGB.

1. Vertragsabschluss und Laufzeit Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Kosmos Immobilien kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Nutzung unserer Maklerdienste unter Berücksichtigung der Provision zustande. Falls keine abweichende Vereinb
6. Vorkenntnis Ist dem Kunden das Vertragsobjekt und die Vertragsbereitschaft der anderen Partei bereits bei Abschluss des Maklervertrages bekannt (Vorkenntnis) oder erfährt er davon während der Vertragslaufzeit von Dritten, ist er verpflichtet, Kosmos Im

6. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das Vertragsobjekt und die Vertragsbereitschaft der anderen Partei bereits bei Abschluss des Maklervertrages bekannt (Vorkenntnis) oder erfährt er davon während der Vertragslaufzeit von Dritten, ist er verpflichtet, Kosmos Immobilien unverzüglich darüber zu informieren.

7. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Alle von Kosmos Immobilien bereitgestellten Exposés und Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte ist untersagt. Falls ein Dritter aufgrund der Weitergabe einen Hauptvertrag abschließt, haftet der Kunde für die entgangene Provision und eventuell entstehende Schäden.

8. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht gemäß § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages, der auf der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Kosmos Immobilien beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages, die Vertragsparteien und die vereinbarten Konditionen zu informieren, auch wenn der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht.

9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur dann geltend machen, wenn seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

Kosmos Immobilien nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.